Stifter und Behindertentestament

Das richtige Testament ist von besonderer Bedeutung, damit Ihr Angehöriger mit Behinderung so gut als möglich abgesichert ist!

Sinn des Behindertentestaments ist es, eine testamentarische Verfügung so zu gestalten, dass auch dem Angehörigen mit Behinderung aus der Erbschaft optimaler, individueller Nutzen nach seinen Bedürfnissen zukommt.

Eltern können damit den Vermögenserhalt und dabei zusätzliche Sicherheit für Ihre Angehörigen und kompetente Unterstützung bei der Umsetzung des letzten Willens zugunsten Ihres Angehörigen erzielen.

Wichtig ist die Anordnung von Vor-und Nacherbschaft sowie die Dauertestamtentvollstreckung auf Lebenszeit Ihres Angehörigen. Ist nach dem Ableben Ihres Angehörigen noch Vermögen vorhanden, kommt es den von Ihnen bestimmten Familienangehörigen oder einer Einrichtung zu Gute, die sich für die Förderung von Menschen mit Behinderung einsetzt.

Zur Grundstruktur eines Behindertentestamentes gehören:

-Ihr Angehöriger mit Behinderung wird zum Vorerben eingesetzt.

-Sie berufen einen oder mehrere Nacherben für die Zeit nach dem Ableben des Vorerben.

-Sie ordnen zu Gunsten Ihres Angehörigen mit Behinderung die Dauertestamentsvollstreckung auf seine Lebzeit an.

-Ihr Testamentsvollstrecker erhält in Ihrer letztwilligen Verfügung konkrete Anweisungen, wie die Erträge des Erbes zur Verbesserung der Lebensqualität des Menschen mit Behinderung zu verwenden sind.

-Die Zuwendungen sollen nicht der Entlastung des Sozialhilfeträgers dienen.

-Sie können einen Vormund für Minderjährige benennen und schlagen einen Betreuer für die Zeit ab Volljährigkeit vor.

Bei vorstehenden Punkten handelt es ich lediglich um die Grundstruktur eines klassischen Behindertentestaments. Statt Musterlösungen bieten wir Informationen an, die Ihrer ganz individuellen Situation und Wünschen gerecht werden.