Stifter und Erben

Ihr letzter Wille, ein Testament für
Menschen mit Hilfebedarf


Der Gründungsgedanke der Gemeinschaftsstiftung Sellen -Bau und Finanzierung eines Multifunktionshauses- kann nur realisiert werden, wenn die Stiftung mit einem ausreichenden Kapital ausgestattet ist. Hier können Menschen helfen, die in ihrem Testament die Gemeinschaftsstiftung Sellen als Erben einsetzen.
Dabei ist gesichert, dass der Nachlass durch Stiftungsrecht absolut gesichert ist, und die Verfügungen des Erblassers erfüllt werden! Die Stiftung sorgt sich um die Formalitäten um Sie zu entlasten.

Beim Abfassen eines Testamentes müssen Sie einige wesentliche Dinge beachten:

• Treffen Sie Ihre Entscheidung zu einem frühen Zeitpunkt. Krankheit, Hilfsbedürftigkeit oder psychischer Druck sollten Sie nicht beeinflussen. Sie können ein Testament aber auch jederzeit ändern oder besonderen Gesichtspunkten anpassen!

• Die Abfassung eines Testamentes ist nicht schwer. Sie müssen, damit das Testament rechtsgültig ist, das ganze Testament handschriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben. Eine Unterschrift unter ein selbst verfasstes aber mechanisch geschriebenes Testament reicht nicht!

• Das Testament muss das Datum der Abfassung dokumentieren.

• Bei mehreren Testamenten gilt das zuletzt verfasste.

• Die Gemeinschaftsstiftung Sellen muss im Testament eindeutig benannt werden: Gemeinschaftsstiftung Sellen, Sellen 101, 48565 Steinfurt, wie sie im Stiftungsverzeichnis der Bezirksregierung Münster aufgeführt ist.

• Möchten Sie, dass die Stiftung Sie beerben soll, dürfen Sie nur Begriffe „erben“ oder „beerben“ verwenden. Möchten Sie aber der Stiftung z.B. Geldvermögen zuwenden und Angehörige zu Erben einsetzen, müssen Sie die Stiftung als Vermächtnisnehmer einsetzen.

• Bei mehreren Erben oder Vermächtnisnehmern müssen diese und auch die Nachlassanteile zweifelsfrei beschrieben werden.

• Ihr Testament können Sie gegen eine Gebühr bei dem Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts hinterlegen. Damit sichern Sie, dass die Bedachten ordnungsgemäß über Ihren Letzten Willen informiert werden und Ihre Verfügung willensgemäß umgesetzt wird.

Was wir sicher wissen: Wir alle sind sterblich!

Was wir möchten: Unser Letzter Wille sollte in unserem Sinne realisiert werden!

Hierzu kann Ihnen die Gemeinschaftsstiftung Sellen zuverlässige Hilfe anbieten!