Zustiftung und Spenden | ||||
Zustiftung Viele Projekte für Menschen mit Behinderung erstrecken sich auf längere Zeiträume und brauchen daher finanziell einen langen Atem. Zustiftungen gehen in das Stiftungsvermögen der Gemeinschaftsstiftung ein und werden sicher angelegt. Sie erhöhen das Stiftungskapital und aus den Erträgen fließen die Fördergelder für den Stiftungszweck. Zustiftungen sind ein geeignetes Mittel, um das Stiftungskapital zu erhalten oder zu erhöhen und stellen so eine langfriste Finanzierung sicher. Auch über die Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung . |
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Stiftungsfonds Bei einem Stiftungsfonds stiften Sie ihr Vermögen zweckgebunden und dauerhaft in den Kapitalstock der Gemeinschaftsstiftung. Dort wird es als eigenständiger Teil des Stiftungsvermögens verwaltet. Sie können Namen und Zweck des Stiftungsfonds bestimmen. Die Erträge werden entsprechend der Zweckbestimmung verwandt. |
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Spenden Spenden gehen anders als Zustiftungen nicht in das Stiftungsvermögen der Gemeinschaftsstiftung ein, sondern werden von dieser zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Spenden helfen sofort und einmalig. Daher sind sie besonders geeignet, wenn schnell und unmittelbar geholfen werden soll. |
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